Ab 45 Jahren haben Sie einen jährlichen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der äußeren Geschlechtsorgane, der Prostata und des Darmausganges.
Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.