... haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check.
... haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs (Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des Kopfes).
... können Sie jedes dritte Jahr eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit durchführen lassen. Die Untersuchungen beinhalten die Erfassung von Risikofaktoren, eine Ganzkörperuntersuchung, Blut- und Urinuntersuchungen.
... haben sie einmal jährlich Anspruch auf einen Schnelltest auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl.
Wir beraten Sie auch hinsichtlich der ab dem 55. Lebensjahr empfohlenen Darmspiegelungen.